FAQ zur An- und Abmeldung von Hausarbeiten
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Wie melde ich Hausarbeiten nach der neuen Muster-Prüfungsordnung an?
Bitte melden Sie sich online während des Meldezeitraums (15.-31. Mai im Sommersemester / 15.-30. November im Wintersemester; als veranstaltungsbegleitende Prüfung (VbP) 15.-30. April im Sommersemester / 15.-31. Oktober im Wintersemester) für die Hausarbeit an.
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Was passiert, wenn ich die Hausarbeit nicht zum Abgabetermin des laufenden Semesters (15. März im Wintersemester / 15. September im Sommersemester) einreichen kann/möchte?
- Sie können sich ohne Angabe von Gründen von der Hausarbeit abmelden.
- Abmeldung: Bitte informieren Sie Ihre Dozentin spätestens bis zum Abgabetermin (15. März im Wintersemester / 15. September im Sommersemester) per Mail. Sie wird dann den Rücktritt auf QIS vermerken.
- Unter Zustimmung Ihrer Lehrperson kann die Hausarbeit zur nächstfolgenden Abgabefrist eingereicht werden (Abgabetermin im darauffolgenden Semester). Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre Lehrperson rechtzeitig vor dem 15. März im Wintersemester / 15. September im Sommersemester per Mail.
- Verspätete Abmeldungen (nach dem 15. März im Wintersemester / 15. September im Sommersemester) gelten als unentschuldigter Rücktritt, und damit als nicht bestanden (5,0).
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Was passiert, wenn ich vergessen habe, mich bis zum Abgabetermin des laufenden Semesters (15. März im Wintersemester / 15. September im Sommersemester) abzumelden?
- Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfungsleistung nur noch aus triftigen Gründen möglich.
- Bitte melden Sie diese Gründe unverzüglich dem Prüfungsausschuss. Benutzen Sie dafür das offizielle Formular.
- Falls kein triftiger Grund vorliegt, gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden (5,0).
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Weitere Hinweise und Formulare: Prüfungsrücktritt und Fristverlängerung
- Fachübergreifender Bachelorstudiengang: https://www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/pruefungsinfos-fachberatung/studiengang/pruefungsabmeldung-und-fristverlaengerung
- Lehramt an Gymnasien: https://www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/pruefungsinfos-fachberatung/studiengang/pruefungsruecktritt-fristverlaengerung-68
Prüfungsordnungen u.v.m. finden sich auf der zentralen Website der LUH.
In den Prüfungsordnungen finden Sie die für Ihren Studiengang zu erbringenden Leistungen.
Bitte wählen Sie dort den für Sie zutreffenden Studiengang aus:
- Fächerübergreifender Bachelor (Bachelor of Arts, Bachelor of Science)
- Technical Education (Bachelor of Science)
- Lehramt an Gymnasien (Master of Education)
- Lehramt an berufsbildenden Schulen (Master of Education)
Abschlussarbeiten
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihre*n gewünschte*n Erstbetreuer*in, d.h. spätestens drei Monate vor Beginn des Semesters, in dem Sie mit Ihrer Abschlussarbeit beginnen wollen: also spätestens zum 31.12. für das kommende Sommersemester und zum 31.7. für das folgende Wintersemester. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass ein hohes Aufkommen an Betreuungsanfragen besteht und daher Wartezeiten auf einen Betreuungsplatz entstehen können. Wenn Sie den avisierten Anmeldetermin nicht einhalten können, teilen Sie dies deshalb bitte rechtzeitig, i.d.R. spätestens zu Beginn des Semesters, in dem Sie anmelden wollen, Ihrer Betreuerin*Ihrem Betreuer mit. Erfolgt dies nicht, wird der Betreuungsplatz an eine*n andere*n Studierende*n vergeben.